Freitag, 10. Juli 2020

Abnutzungserscheinungen beim Fasten und beim Wohnen

Mein Gewicht heute früh zu Beginn des Fastentags: 98,4 Kilogramm, das sieht vielversprechend aus für ein Gewicht unter 97 Kilo morgen früh; damit würde ich zum ersten Mal seit meinem fünftägigen Fastenmarathon wieder eine Gewichtsabnahme über 50 Kilogramm zu verzeichnen haben. Es war interessant (allerdings auch phasenweise nervenzerfetzend), meine Gewichtsentwicklung seit diesem Experiment zu verfolgen. Erst ging es von den erreichten 95,1 Kilo irrsinnig schnell nach oben mit dem Gewicht (mehr als vier Kilogramm in zwei Tagen), und dann schnellte es die ganze erste Woche trotz dreier Fastentage lang stur nach jedem Eßtag auf 99,5 bis 99,8 zurück, erst jetzt merke ich im Lauf der Woche auch an diesem Wert wieder eine Bewegung nach unten. Mein Wasserhaushalt scheint nun also endlich wieder stabil zu sein.

Über 100 ging das Gewicht zu meiner Befriedigung seitdem aber nicht mehr. Seit 18 Tagen leistet mir der olle Uhu nun schon ununterbrochen Gesellschaft, und wenn ich nett genug zu ihm bin, wird er nun wohl dauerhaft bei mir bleiben. Auf diese Phase habe ich lange warten müssen, aber im Geiste bin ich schon wieder einen Schritt weiter. Auf zu neuen Ufern: Übernächste Woche probiere ich es mit einem viertägigen Fastenintervall plus einem Aufbautag. Samstag übernächster Woche dann vielleicht bei unter 94 Kilo und ab Montag darauf dauerhaft nicht mehr über 97? Damit ich endlich von mir sagen kann: Jetzt habe ich WIRKLICH 50 Kilo abgenommen? 😉

Ganz im Ernst, ich habe keine Ahnung, ob sich eine Netto-Abnahme von mehr als zwei Kilogramm durch ein fünftägiges Fastenintervall (Montags-Werte vor und nach der fünftägigen Fastenphase: 101,8 kg vs. 99,6 kg) noch einmal anteilig in vergleichbarer Höhe durch ein viertägiges Fastenintervall wiederholen läßt (nach vier Tagen lag ich 1,4 Kilogramm unter meinem vorherigen Niedrigstgewicht, wäre das wieder exakt in gleicher Höhe der Fall, müßte ich nach dem vierten Tag diesmal bei 93,7 kg herauskommen), aber ich werde die tatsächliche Wirkung nur herausfinden, indem ich es einmal ausprobiere. Natürlich ist mir klar, daß solche Kalkulationen nie aufgehen ... aber mein innerer Taschenrechner gibt einfach keine Ruhe: Angenommen, ich würde das einmal monatlich machen und dabei jedes Mal um die 2 Kilo abnehmen, dann hätte ich nächstes Jahr um diese Zeit mein Zielgewicht erreicht.

Na ja, man wird ja wohl noch träumen dürfen. 💤😇 Schön wär's. Aber wie jedes Instrument beim Fasten dürfte sich auch dieses im Lauf der Zeit abnutzen. Mein Taschenrechner lügt mich also an.

Apropos Abnutzung: Daß sich mein bewährter Wechsel von zwei und drei Fastentagen die Woche mittlerweile abgenutzt hat, gibt mir schon zu denken, eigentlich hätte ich den gerne aufrechterhalten, aber offenbar wirkt es auf diese Weise nicht mehr ausreichend. Wahrscheinlich würde es meinen Stoffwechsel wieder besser in Schwung bringen, wenn ich mir mal wieder eine mehrwöchige Fastenpause gönnen würde. Aber nachdem zu Ostern schon eine einwöchige Pause diesmal auch im Frühjahr eine Zunahme ausgelöst hat, traue ich mich das im Moment noch nicht. Urlaub ist dieses Jahr sowieso gestrichen, in dem ich darum gar nicht herumgekommen wäre. Bevor ich das ohne äußeren Anlaß mache, muß ich mir erst einmal einen komfortablen Abstand zum Uhu-Fluchtbereich verschaffen. Vielleicht im September für zwei Wochen, aber das hängt davon ab, wie sich mein Gewicht bis dahin entwickelt hat. Über den Winter mache ich so was lieber nicht, da muß ich ohnehin wieder mit spontanen Gewichtszunahmen ohne ersichtlichen Grund rechnen. Falls also nicht bis September, dann erst wieder nächstes Frühjahr.

Ach ja, und dann hatte ich ja für Weihnachten auch noch dieses überkandidelte Ziel, weniger als mein kleiner Bruder 👶 (der mittlerweile auch schon 50 geworden ist) zu wiegen, der 90 Kilo auf die Waage bringt ... ich habe es nicht vergessen, obwohl ich zeitweise nicht mehr daran geglaubt hatte, daß das zu schaffen sei. Momentan bin ich da wieder optimistischer.

Mein Mann hat diese Woche übrigens wieder Spätschicht und heute ebenfalls seinen dritten Fastentag. Die beiden ersten hat er problemlos absolviert. Wieviel er wiegt, interessiert ihn immer noch nicht.

Was mir sonst gerade noch so durch den Kopf geht: das BGH-Urteil über Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen, über das gestern berichtet wurde. Das betrifft mich als Vermieterin, die ihre Wohnungen bislang immer unrenoviert vermietet hat, und zwar aus der Überlegung heraus, daß viele Mieter sowieso noch ein zweites Mal renovieren würden, weil ihnen das Nullachtfünfzehn-Programm aus Rauhfaser weiß zu wenig persönliche Note hat, und weil ich es nachvollziehen kann, wenn jemand umgekehrt beim Auszug wenig Lust hat, eine Wohnung, die er künftig nicht mehr bewohnen wird, mehr als nur huschhusch zu renovieren. Warum, dachte ich schon vor zwanzig Jahren, als ich das erste Mal einen Mieter suchte, und zwar für eine Wohnung, aus der ich selbst gerade auszog (und ebenfalls keine Lust zum Renovieren hatte), also nicht gleich umgekehrt?

Klar, manche Mieter legen auch Wert darauf, in ihrer neuen Wohnung nur noch die Umzugskartons reinstellen zu müssen. Aber die gehören halt nicht zu meiner Zielgruppe. Und die Mehrheit der angebotenen Wohnungen erfüllt ihre Vorstellungen, also sehe ich keinen Grund, warum ausgerechnet meine Wohnungen das ebenfalls tun sollten.

So war das jedenfalls in den letzten zwanzig Jahren.

Wenn die Wohnung dabei tatsächlich in einem sehr unschönen Vorher-Zustand war, sprach ich mich ab, was ich selbst in Ordnung bringen lassen würde (defekte Rolläden oder Steckdosen u. ä.), was die neuen Mieter (Tapezieren und Streichen) und wobei ich ihnen ggf. das Material zu bezahlen bereit war (z. B. Laminatböden anstelle des alten Teppichbodens), wenn sie etwas selbst machen konnten und wollten. In einem Fall gab es außerdem einen mietfreien ersten Monat, meistens gab ich aber auch sonst schon zehn bis vierzehn Tage früher die Schlüssel, damit sie, wenn die erste Miete fällig war, bereits gemütlich ihr neues Heim genießen konnten, anstatt dann erst mit dem Renovieren beginnen zu müssen. 

So werde ich das, fürchte ich, nun nicht weiter handhaben können.

Ich werde mir die Urteilsbegründung noch zu Gemüte führen müssen, sobald sie online nachzulesen sein wird, um mir über die Konsequenzen wirklich sicher zu sein, aber es könnte sein, daß ich beim nächsten Mieterwechsel tatsächlich den folgenden Mieter mit Rauhfaser weiß beglücken und von ihm dafür auch beim Auszug aber ebenfalls eine Renovierung nach diesem Standard verlangen werde, denn damit gehe ich dann nicht das Risiko ein, daß der Mieter von mir verlangen kann, nach ein paar Jahren Mietdauer eine Renovierung zu veranlassen, die ich zur Hälfte selbst bezahlen muß. Eigentlich würde ich es aber lieber weiter so machen, wie ich es gewöhnt bin, weil es mir sinnvoller erscheint und weil es eben auch bequemer ist. Eine besenreine Wohnung abzunehmen enthält viel weniger Konfliktpotential als bei einer selbstrenovierten Wohnung, bei der das Renovierungsergebnis zu wünschen übrig läßt. Mir ist somit der Weg des geringsten Streitrisikos von Gerichts wegen verbaut worden. Schade darum.

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