Mein Gewicht heute früh nach vier aufeinanderfolgenden Tagen: 73,2 Kilogramm. Das ist auch nach meinen heruntergeschraubten Erwartungen ziemlich enttäuschend, da braucht man nicht lange drum herumzureden. Auf der positiven Seite habe ich die vier Wochen mit je vier Fastentagen ansonsten gut überstanden und bin auch froh, daß sie vorbei sind, denn es hat meinen Wochenrhythmus schon ein wenig durcheinandergebracht und auch beim Einkaufen mußte ich höllisch aufpassen, daß ich nicht zu viel einkaufe für die wenigen Tage, an denen ich gegessen habe.
Jetzt muß ich bloß wieder imstande sein, in meiner Küche auch wirklich zu kochen. Immerhin, es gibt einen Lichtblick: Das Spülbecken wurde provisorisch installiert und ich kann es wieder benutzen. Mein Mann hätte mich wahrhaftig noch bis zum Einpassen der Arbeitsplatte ohne Spüle gelassen, aber als er vorgestern damit daherkam und so tat, als wäre ein Provisorium - das er mir zuvor noch versprochen hatte - gar nicht möglich, habe ich ihm verdeutlicht, daß er dann bis zum fraglichen Zeitpunkt sein Essen nebenan beim Bäcker holen müsse und den Kaffee auch, weil ich in einen Küchenstreik treten werde. Und siehe da, auf einmal ging es dann doch.
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Die Agitation für eine Zuckersteuer nimmt einfach kein Ende, und eigentlich habe ich gar keine Lust mehr, mich damit zu befassen. Sollen sie den Blödsinn halt einführen, daran hindern kann ich sie ja doch nicht. Interessant diesmal fand ich aber diese Anmerkung im Ärzteblatt:
In Großbritannien habe sich nach der Einführung einer Zuckersteuer auf Softdrinks vor allem bei Kindern und Jugendlichen und dabei vor allem bei jungen Mädchen ein Einfluss auf das Körpergewicht gezeigt, der Anstieg der Adipositas-Prävalenz sei abgeflacht, sagte Karl Emmert-Fees, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Professur für Public Health und Prävention der TU München, kürzlich dem Science Media Center. Man könne diese Ergebnisse aber immer auf zwei Arten lesen, sagte er mit Blick auf Stimmen, die die Steuer aufgrund der Entwicklung der Zahlen in Großbritannien als wirkungslos beschrieben.
Wer außer meiner Wenigkeit könnten diese Stimmen gewesen sein? Ich kenne nämlich keine einzige. Oder ist der Herr Emmert-Fees womöglich ein Leser meines Blogs und spricht hier von mir im Pluralis majestatis? ;-)
Wie auch immer, die Zuckersteuer hat ausweislich der aktuellsten Zahlen jedenfalls keinen Einfluß auf die Adipositas-Prävalenz gehabt, und die Kurve ist mitnichten dadurch abgeflacht. Wer das Gegenteil behauptet, der betet ohne Überprüfung Behauptungen Dritter nach oder lügt absichtlich. Im ersten Fall ist er aus wissenschaftlicher Sicht nicht satisfaktionsfähig, und im zweiten gehört er, falls er sich mit wissenschaftlichen Ehren schmücken kann, in seiner Dienststelle fristlos entlassen. Ich verliere wirklich die Geduld mit dieser toxischen Mischung aus Inkompetenz und militantem Nichtwissenwollen angesichts der Tatsache, daß die Betroffenen unter Adipositas ja wirklich physisch, psychisch und sozial zu leiden haben. Es ist fahrlässige Körperverletzung, sich nicht mit dem gebotenen Ernst mit dieser Thematik zu befassen, und das vor allem dann, wenn man für gesundheitspolitische Maßnahmen agitiert, die dann wie bei der Zuckersteuer bloß "richtig" aussehen sollen, damit man sich als furchtloser Kämpfer wider die Zuckerlobby aufspielen kann, obwohl die Maßnahmen keinerlei Wirkung erbringen und vermutlich aus Perspektive der Kämpfer für die Zuckersteuer auch gar nicht erbringen müssen.
Das haben die Betroffenen nun wirklich nicht verdient, als wohlfeiler Vorwand für gesundheitspolitische Profilierung mit bloßen Luftbuchungen herhalten zu müssen. Ich bitte mir aus, daß dieses Thema endlich einmal ernsthaft behandelt wird, nicht mit diesen sinnlosen So-tun-als-ob-Aktivitäten.
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In all dem Wust von Empörung über nahezu alle von der Bundesregierung angestrebten Maßnahmen muß man echt aufpassen, nicht zu übersehen, daß ein paar richtige Sachen bislang dabei waren und auch unter den debattierten Punkten dabei sein werden. Das bedeutet natürlich nicht, daß sie jedermann gefallen müssen. Wer persönlich negativ von einer Gesetzesänderung betroffen wäre, der beschwert sich darüber natürlich. Das muß aber nicht heißen, daß die Maßnahmen unbedingt falsch sein müssen.
Hier gilt es also genau hinzusehen, um in all dem Wehgeschrei nicht alles gleichermaßen für berechtigt oder im Gegenteil alles für unberechtigt zu halten. Auch ein so blindes Huhn wie unsere aktuelle Bundesregierung findet das eine oder andere Korn.
Das sprichwörtliche Körnchen, das das blinde Huhn Bundesregierung in meinem eigenen Fall gefunden hat, ist die Streichung des § 71l im bisherigen GEG, künftig GMG - falls dies wirklich so verabschiedet werden sollte, was ich erst glaube, wenn es dies noch enthält, wenn der Bundestag der Gesetzesänderung zustimmt. Der war wirklich falsch: juristisch fragwürdig (weil es der WEG in puncto Heizung Eingriffsmöglichkeiten in das jeweilige Sondereigentum gab, was unter Umständen von Gerichten wieder einkassiert worden wäre), benachteiligend gegenüber Besitzern von Eigentumswohnungen nach WEG im Vergleich zu Gebäuden mit einem Besitzer, und noch dazu unsinnig, wo die Wärmeplanung der Kommune mindestens in den nächsten zehn Jahren noch keinerlei Alternativen zum Gas bieten kann, während es gleichzeitig davon abschreckt, innerhalb einer Wohnung die Heizung zu modernisieren.
Diese Negativwirkung sollte niemand unterschätzten. Von den 43,8 Millionen Wohnungen in Deutschland sind nämlich 9,3 Millionen Eigentumwohnungen in nach WEG aufgeteilten Häusern. Das sind mehr als zwanzig Prozent aller Wohnungen, in denen nach dem bisherigen Gesetz niemand, der bei Verstand war, irgendetwas an seiner bestehenden Gasetagenheizung veränderte, wenn sie nicht irreparabel defekt war. Dabei entwickeln sich ja mittlerweile immer mehr für Einzelwohnungen taugliche Einzellösungen, die kostenmäßig schon jetzt zum Teil günstiger sind, als sich mit einer Zentralheizung herumärgern zu müssen, die dann sowieso noch zehn Jahre lang oder noch länger mit Gas laufen würde. Kürzlich sah ich das brandaktuelle Video von einer Heizungsmesse, in dem zwei weitere Varianten von "Etagen-Wärmepumpen" gezeigt wurden. Da tut sich in den nächsten Jahren bestimmt noch mehr. Es war weder zielführend noch erforderlich, WEGs in die Verlegenheit zu bringen, sich über Jahrzehnte hinweg mit aller Gewalt aktiv gegen einen versehentlich ausgelösten Zwang zur Zentralheizung stemmen zu müssen.
Der wichtigste Fehler des GEG lag in der Kommunikation, das gilt für den beschriebenen Fall, obwohl oder gerade deshalb, weil er in der öffentlichen Debatte bis heute gar nicht vorkommt. Ich kenne außer mir niemanden, der darüber schreibt, obwohl in allen mir bekannten WEGs die Leute dreiviertel der Zeit während der Miteigentümerversammlung sich darüber die Köpfe heißreden. Wahrscheinlich ist er auch unter dem Radar der aktuellen Bundesregierung geblieben, weil alle immer nur von der Denkschablone "Ein Haus = ein Besitzer" ausgehen. Erleichtert bin ich natürlich trotzdem, aber ich sehe wenig Grund, zu vermuten, daß diesmal die Bundesregierung WEGs wirklich auf dem Schirm hatte. Der § 71l steckt halt zwischen den Paragraphen 71a bis 71p und wird nach dem Prinzip "Mitgefangen, mitgehangen" wieder gestrichen. Daß und warum er falsch war, hat wahrscheinlich bis heute kein Mensch in der Bundesregierung verstanden. Also war es wirklich ein Fall von "Auch ein blindes Huhn findet einmal ein Korn".
Aber auch dort, wo im Bereich der enegetischen Gebäudesanierung aktiv kommuniziert wurde, nicht nur durch Totschweigen, haben auch die letzte Bundesregierung und der federführende Minister Robert Habeck nichts von dem, was deren Vorgängerregierung Merkel durch falsche Kommunikation bereits versaut hatte, zu verbessern versucht. Daraus läßt sich ableiten, daß sie das, was ihre Art der Kommunikation auslöst, auch nicht verstanden hatten. Daß auch die aktuelle Regierung dies nicht versteht, erkennt man an den Wählerreaktionen und daraus, daß sich trotzdem nichts am Kommunikationsstil verändert.
Katrin Göring-Eckardt erwähnte in einem TAZ-Interview, daß in ihrer ostdeutschen dörflichen Nachbarschaft die Leute ziemlich panisch auf das GEG reagierten. Das ist auch sehr begreiflich. Jahrelang wurde uns eingehämmert, eine Wärmepumpe sei nur mit einem superdupergedämmten Gebäude sinnvoll. Kaum jemand in ostdeutscher dörflicher Umgebung wohnt aber in superdupergedämmten Gebäuden. Was soll so jemand anders annehmen, als daß von ihm gerade verlangt werde, die Kosten für die Superduperdämmung UND die Wärmepumpe UND die diversen anderen gebäudeertüchtigenden Maßnahmen, die wir ja auch noch machen sollten, ginge es nach der Politik, hintereinanderweg zu stemmen?
Sogar die Minderheit, die imstande wäre, Kosten in sechsstelliger Höhe für ein solches energetisches Gesamtkonzept aufzubringen, sieht es natürlich nicht ein, das tun zu müssen. Aber die Mehrheit kann das von vornherein nicht aufbringen. Völlig klar, daß die Leute hyperventilieren, wenn ihnen der Eindruck vermittelt wird, das Gesetz werde sie über kurz oder lang zum Einbau einer Wärmepumpe zwingen. Es ist nicht die Wärmepumpe, vor der sie die meiste Angst haben, es ist das gesamte Drumherum.
Nur, in Wirklichkeit ist vieles von dem Drumherum überhaupt nicht nötig. Das sagt einem aus den Reihen der von Beruf Klimabeflissenen bloß keiner. Warum? Weil aus dieser Sicht weniger als hundert Prozent möglicher Planerfüllung aus ideologischen Gründen ein Fall von "Ziel verfehlt" sind. Daß man mit zehn Prozent der Kosten bereits mindestens achtzig Prozent der angestrebten Wirkung erreichen kann, ist aus deren Sicht Begünstigung der Klimakatastrophe und strikt abzulehnen. Für mich beweist das lediglich, daß solche Leute nicht rechnen können. Denn wenn man zehn Prozent der Eigentümer sanierungswürdiger Häuser durch die übliche Mischung aus Zuckerbrot und Peitsche dazu bringen kann, diese Hundert-Prozent-Leistung zu erbringen, dann ist die Klimaschutzwirkung nur halb so hoch, als wenn fünfzig Prozent durch einen erheblich kleineren finanziellen Einsatz ihr Gebäude um achtzig Prozent verbessern. Und von dem Nutzen des dafür erforderlichen erheblich niedrigeren finanziellen Einsatzes lassen sich sehr viel mehr Leute überzeugen, sogar dann, wenn man sich auf das Zuckerbrot Förderung beschränkt und die Peitsche gesetzliche Pflichten wegläßt.
Ein weiterer zu beachtender Faktor ist, daß von zehn Prozent eine viel geringere Sogwirkung auf Nachbarn ausgeht als von 50 Prozent. Außerdem gehe ich davon aus, daß die fünfzig Prozent um einiges zufriedener mit ihrer Investition sein werden und ihren Nachbarn überzeugendere Kosten-Nutzen-Rechnungen vorrechnen werden. Denn letzten zwanzig Prozent Energieoptimierung rechnen sich finanziell für den, der sie umsetzt, überhaupt nicht.
Vor einem Zwang, der sie zu teils komplett unrentablen Mitteln zwingt, haben die Leute Angst - und zwar völlig zu Recht. Denn in anderen Bereichen hat man das ja schon vielfach erlebt, daß jede mit Moral unterfütterte Kampagne dieser Art früher oder später zur Zwangsmaßnahmen führte, und zwar immer mit der Begründung, daß die Erfolge der freiwilligen Lösungen nicht ausreichend gewesen seien. Stichworte etwa Dosenpfand, Rauchverbot oder Plastiktütenverbot. Wer eine erwünschte Entwicklung mit "Nudging"-Maßnahmen vorantreiben will, etwa den Veggie-Day oder eben den Umstieg auf strombasierte Heizungen, der braucht über ablehnende bis fuchsteufelswilde Reaktionen wirklich nicht erstaunt zu tun. Das nunmehr geplante Umsteuern durch die aktuelle Bundesregierung ist wahrscheinlich sogar das Beste, was aus Blickwinkel der Klimaschützer passieren konnte, zumal es auch noch mit einer Energiekrise durch den Irankrieg zusammenfällt. Niemand ist doch wild darauf, unbedingt fossile Energie zu verheizen, wenn er seine Heizwärme auf andere Weise günstiger bekommen kann - jedenfalls dann, wenn sich herauskristallisiert, daß dafür keine ruinöse Anfangsinvestition erforderlich ist. Es ist völlig ausreichend, dafür zu sorgen, daß allgemein bekannter wird, daß dies auch in der Tat gar nicht nötig ist.
Ein weiterer Bereich, in dem auf den zweiten Blick eine vermeintliche sozialpolitische Grausamkeit vermutlich eine positive Wirkung auf die Frage der Altersarmut bei Frauen haben wird:
Im Moment kursieren Meldungen über die Streichung der kostenlosen Mitversicherung von Ehefrauen, es sei denn, es liegen spezifische Voraussetzungen vor (kleine Kinder, Pflege von Angehörigen). Klingt erst einmal wie eine der üblichen Grausamkeiten, aber näher betrachtet, würde dies über die Bande vermutlich dazu führen, daß ein wichtiger Anreiz für Minijobs wegfiele. Wenn man schon anscheinend mal wieder nicht die Traute hat, die Minijobregelung und/oder das Ehegattensplitting abzuschaffen, wäre dies tatsächlich die drittbeste Maßnahme zur Verringerung von Altersarmut bei Frauen.
Eine öffentliche Debatte ist natürlich notwendig, um dahinterzukommen, welche weiteren Voraussetzungen zu den beiden genannten noch ergänzt werden müßten, um die kostenlose Mitversicherung in Fällen weiter aufrechtzuerhalten, in denen das erforderlich ist. Aber grundsätzlich ist das eine Maßnahme, die die jungen Mütter von heute davor bewahren kann, im Alter einmal aufstockend Grundsicherung beantragen zu müssen. Auch dann, wenn es für sie heute erst mal zu einer Einbuße beim verfügbaren Einkommen führt.
Genau so müßte man das aber auch kommunizieren. Es muß anschließend immer noch nicht jedem gefallen, vor allem denen nicht, die ad hoc erst einmal mit einer höheren finanziellen Belastung rechnen müssen. Aber es ist ein Kunstfehler, dies in dieser rein negativ argumentieren Form zu fordern, die aus Perspektive der Betroffenen für sie nicht nur nachteilig, sondern auch beleidigend ist.
Lars Klingbeil findet anscheinend, daß man nach 45 Berufsjahren aus dem Berufsleben ausscheiden können müßte. Für jemanden wie mich, die mit 16 ins Berufsleben eingestiegen ist, würde das heißen, daß ich auf eine Rente mit 61 pochen können müßte. Ist Klingbeil sich WIRKLICH sicher, daß er mich gerne schon zum ersten Juli dieses Jahres in den Ruhestand verschwinden sehen möchte? Ich hätte nichts dagegen, aber ich bin trotzdem der Meinung, dieser verwirrte Mensch weiß nicht, was er da fordert. Mehr als die Hälfte der Berufstätigen in der Altergruppe Ü50 hat eine geringe bis mittlere Qualifikation, ist also mit Haupt- oder Realschulabschluß und typischerweise, so wie ich, mit 16 Jahren ins Berufsleben eingestiegen. Hinzu kämen aber auch noch diejenigen, die bei demselben frühen Berufseinstieg später durch Qualifizierung beruflich aufgestiegen sind. Will der Klingbeil das wirklich, daß die Mehrheit der 61jährigen sich in die Rente verabschiedet, nur damit er die Minderheit derjenigen, die erst mit 25 nach Studienabschluß ins Berufsleben eingestiegen sind, dazu zwingen kann, erst später in den Ruhestand zu gehen?
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Endlich habe ich es geschafft, im Staatsarchiv einmal nach der Geschichte unseres Häuschens zu suchen. Ein Erbauungsjahr ließ sich zwar nicht ermitteln, aber es ist mindestens zweihundert Jahre alt, denn im Jahre Anno domini 1826 wurde es nach dem Tod des Eigentümers vererbt und im "Güterbuch", so hieß damals das Grundbuch, auf seine Witwe eingetragen. Kinder waren nach damaligem Erbrecht erst Nacherben, wenn beide Elternteile verstorben waren, und im 19. Jahrhundert war dieser Nacherbe für gewöhnlich der älteste überlebende Sohn. Seine Geschwister mußte er wahrscheinlich auszahlen. Das wird nicht jedem leichtgefallen sein, und vielleicht ist das die Erklärung dafür, daß im Fall unseres Hauses nach dem Tod der Witwe des Hauseigentümers nicht dessen ältester Sohn, sondern sein jüngerer Bruder das Haus bekam. Womöglich hatte er bislang vergeblich auf sein Erbteil gewartet und der gesetzliche Erbe des Hauses, ein noch junger Mann, hatte auch nicht die Mittel, um ihn auszuzahlen. Die Übertragung des Hauses auf seinen Onkel war vielleicht dann die günstigste Lösung für alle Beteiligten, und der junge Mann konnte wiederum vom Onkel Geld verlangen und sich anderswo eine Existenz schaffen.
Keine Ahnung, ob es wirklich so gewesen ist, aber es ist eine Möglichkeit, die die ungewöhnliche Erbfolge des Hausbesitzes erklären könnte.
Es kann auch sein, daß das Haus sogar noch viel älter ist, denn im achtzehnten Jahrhundert werden die Güterbücher ziemlich undurchsichtig. Wir fanden noch zwei mögliche Kandidaten, die schon sehr viel früher in unserem Haus gewohnt haben könnten, nämlich um 1700 herum, aber in ihrem Fall läßt sich nicht nachvollziehen, ob ihre "Behausung" (so das selbstgenutzte Haus im damaligen Amtsdeutsch) nun dieses Haus oder ein anderes war. Der Erblasser von1826 hat nämlich neben diesem Haus noch ein zweites vererbt, das in einer anderen Straße und näher an der Kirche lag. Es ist also möglich, daß unser Haus noch relativ neu war (es lag im Ortsplan von 1832 auch noch direkt am Ortsrand) und das andere, zentraler im Ortskern gelegene der alte Familiensitz, in dem auch die beiden Mitglieder der Familie um das beginnende 18. Jahrhundert herum gelebt haben könnten.Ich bin gespannt, ob ich dazu noch etwas herausfinden kann. Zwischen 1826 und 1989 war das Haus durchgehend von derselben Familie bewohnt, also will ich jetzt noch die Eltern- und Großelterngeneration der ältesten bekannten Eigentümer ermitteln und dann recherchieren, was im Stadtarchiv über sie bekannt ist, vielleicht ergibt sich daraus ja ein Hinweis auf dieses Haus und, was mich besonders interessieren würde, dessen einstigen Neubau und damit auch ein Erbauungsjahr.
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