Montag, 7. Oktober 2024

Immobilien erben: Geschenkter Gaul oder Danaergeschenk?

Mein Gewicht heute früh: 78,2 Kilogramm. Das ist am Tag vor dem nächsten Fastentag nicht so richtig befriedigend, aber eine Marginale angesichts der Tatsache, daß ich heute die Auszahlung des Darlehensbetrags an den bisherigen Eigentümer unseres künftigen Zuhauses beauftragen konnte. Am Freitag bekommen wir die Schlüssel, und dann werden wir das Wochenende wohl mit einer ausgedehnten Inspektion unseres Häuschens verbringen.

Es hat sich außerdem eine unerwartete Sache aus unserem Hauskauf ergeben. Mein Mann und ich haben nämlich entschieden, jetzt "richtig" zu heiraten. Bislang waren wir nämlich nur eine sogenannte "nichteheliche Lebensgemeinschaft", die aber schon so lange besteht - nächstes Jahr werden es zwanzig Jahre -, daß es, finde ich jedenfalls, auf einen Trauschein hin oder her nicht ankommt, um ihn einfach als meinen Mann zu betrachten. Aber bei der Erbschaftssteuer kommt es auf den Trauschein hin oder her halt doch an, und so habe ich eine meiner allerältesten Grundsatzentscheidungen, nämlich die, daß ich niemals heiraten werde, doch über den Haufen geworfen. Als wir uns nämlich zu einem Erbschaftsvertrag beraten ließen, damit speziell bei unserem Haus, das jedem von uns zur Hälfte gehört, ungeachtet der gesetzlichen Erbfolge im Fall des Todes des einen der jeweils andere von uns die zweite Hälfte erben würde, stellte sich heraus, daß der Staat gieriger beim Miterben ist, als wir das erwartet hatten. Einen Freibetrag von 20.000 Euro bekommt der Erbe zugestanden, von allem, was diesen Betrag übersteigt, fließen sage und schreibe 30 Prozent an den Fiskus. 20.000 Euro Freibetrag ist bei einer Immobilie aber  lächerlich wenig, auch dann, wenn es nur um eine Hälfte von ihr geht. Stibt einer von uns, hat der andere für die dann geerbte Haushälfte ein knappes Drittel des Kaufpreises ins Staatssäckel abzugeben. 

Die Sache wird aber noch haarsträubender, wenn mein Sohn meinen Mann beerbt, sollte der von mir das halbe Haus geerbt haben. Mein Mann möchte nämlich nicht, daß die gesetzlichen Erben, mit denen er aus Abneigung keine persönliche Verbindung hat, von ihm etwas erben können, also wird er meinen Sohn als seinen Alleinerben einsetzen. In diesem Fall erbt mein Sohn ein ganzes Haus plus was auch immer mein Mann sonst hinterläßt. In diesem Fall kassiert der Fiskus nämlich von meinem Sohn noch einmal diese dreißig Prozent, nur diesmal vom ganzen Haus (minus den Freibetrag von 20.000 Euro). Am Ende hätte der Staat damit also ungefähr das halbe Haus einsacken können.

Damit das nicht geschieht, heiraten wir jetzt, denn wenn wir das tun, liegt speziell die Erbschaftssteuer für das Haus bei allen denkbaren Konstellationen immer exakt bei Null. (Der Rest der Erbschaft sei an dieser Stelle ausgeklammert.) Ich bin kein so fanatischer Prinzipienreiter, daß ich Mann und Kind für ein Prinzip, auch wenn ich es im Grundsatz weiterhin für richtig halte, dazu zwinge, sich im Falle meines Ablebens bis zur Halskrause zu verschulden. Schon mein Mann hätte nämlich vermutlich erhebliche Schwierigkeiten, im Fall meines Todes das Haus überhaupt weiter zu halten, so weit würde der Fiskus in diesem Fall die Hand aufhalten. Besonders wenn er schon im Rentenalter wäre, hätte er aller Wahrscheinlichkeit nach Schwierigkeiten, einen Kredit in erforderlicher Höhe zu bekommen. Aber auch wenn er ihn bekäme, wäre er vermutlich bis an sein Lebensende wieder hoch verschuldet. 

Das also sind unsere Gründe, warum wir uns nun doch ganz offiziell das Jawort geben wollen. Romantik geht irgendwie anders, oder? 

Von staatlicher Seite verbitte ich mir hiermit mit Nachdruck jeden Versuch, uns zu unserer Eheschließung zu beglückwünschen. Wir heiraten sozusagen unter vorgehaltener Waffe des Finanzamts. Aber wir machen das Beste draus, und wenn wir schon demnächst verheiratet sein werden, dann werden wir mal ausloten, ob und in welchen Bereichen wir damit auch andere steuerliche Privilegien genießen, auf die wir eigentlich immer verzichten wollten. Dafür, daß ich meine Grundsätze brechen muß, sollen die mir nämlich büßen, indem ich mir jetzt gnadenlos alles hole, was ich als Hälfte eines Ehepaars vom Staat mehr als als die Hälfte eines zusammenlebenden unverheirateten Paares beanspruchen kann. 

Es hätte im Prinzip auch andere Möglichkeiten gegeben, um meinem Mann das Haus auch im Falle meines Todes zu sichern. So etwa wäre es auch möglich gewesen, daß ich das Haus alleine kaufe und meinem Mann ein lebenslängliches Wohnrecht notariell eintragen lasse. Aber wir führen eine Partnerschaft auf Augenhöhe, und das liefe diesem Grundgedanken völlig zuwider. Wenn wir uns schon ein Haus kaufen, dann muß es zur Hälfte ihm und zur Hälfte mir gehören. Wir betrachten unsere Ehe deshalb als eine Notgemeinschaft zur gegenseitigen Rückendeckung in einer Umgebung, in der man nie wissen kann, wann sie einem auf einmal ohne Vorwarnung strukturell feindselig gegenüberstehen wird. Denn genau als das betrachte ich diese Erbschaftssteuersache, als einen feindseligen Akt.

Staatstragend hört sich auch irgendwie anders an, gell? Nicht, daß das speziell bei mir noch eine Rolle spielen würde, meine staatstragende Gesinnung bröckelt ja schon seit geraumer Zeit immer mehr ab. Ich hätte ja vermutet, das liegt irgendwie an mir, weil ich halt schon immer meinen eigenen Kopf hatte und im Lauf der Zeit eine verbiesterte alte Schachtel geworden sein könnte. Aber gesellschaftlich betrachtet, ist das Bröckeln bei anderen ja längst in eine Art Steinschlag übergegangen, und so steckt der Fehler wohl doch im System.

An diese Sache jedenfalls mußte ich denken, als ich vom Wahlversprechen der Union las, die Erbschaftssteuer auf Eigenheime zu senken.  

Dieses Wahlversprechen ist klassischer populistischer Bullshit, der mit unbegründeten Ängsten spielt. Das habe ich sofort gesehen, nachdem ich mich gerade erst so eingehend mit der Erbschaftssteuer auf Immobilien befaßt habe. Das selbst genutzte Familienheim ist nämlich so gut wie immer komplett erbschaftssteuerfrei, falls es auch von dem Erben selbst weitergenutzt wird. Als Erbe hat man also gar keinen Grund, zu befürchten, das Heim seiner Kindheit oder einer jahrzehntelangen ehelichen Gemeinschaft sei wegen der Erbschaftssteuer in Gefahr. Es sei denn natürlich, man hat selbst nichts Eiligeres damit vor, als es an den Meistbietenden zu verscherbeln. Ganz anders ist das aber bei unverheiratet zusammenlebenden Paaren. Auch dann, wenn sie zu gleichen Teilen ein Haus besitzen und dort jahrzehntelang zusammengelebt haben und der Überlebende eigentlich am liebsten den Rest seines Lebens in diesem Haus verbringen möchte: So etwas wie ein Familienheim gibt es bei ihnen aus steuerlicher Sicht gar nicht. Alles, was einen Freibetrag von 20.000 Euro übersteigt, wird in so einem Fall im Erbfall mit einem Steuersatz von 30 % besteuert, und das gilt eben auch für das halbe oder ganze Haus oder die halbe oder ganze Wohnung, die an den langjährigen Lebensgefährten eines Verstorbenen vererbt wurde. 

Damit unverheiratete Partner ihr Heim, das ihnen zur Hälfte selbst gehört, sicher behalten können, müssen sie sowieso von vornherein ausdrücklich als Erbe der anderen Hälfte eingesetzt werden. Denn stirbt der andere Partner, ohne dies veranlaßt zu haben, erben im Fall seines Todes seine gesetzlichen Erben die andere Hälfte, und dann können sie ihm bei allem reinreden, für ihre Hälfte Miete verlangen oder ihn schlimmstenfalls rausekeln, um ihr Erbe versilbern zu können. Dasselbe gilt übrigens auch für die Alternative mit dem lebenslänglichen Wohnrecht. Ich habe mal einen Fall erlebt, in dem machten die Kinder einer Verstorbenen dem überlebenden Partner, einem sanftmütigen und schon ziemlich gebrechlichen älteren Herrn, dem der Tod seiner Lebensgefährtin sowieso schon den Boden unter den Füßen weggezogen hatte, das Leben so zur Hölle, daß er schließlich freiwillig auszog, obwohl seine verstorbene Lebensgefährtin, der die Wohnung gehört hatte, so clever gewesen war, das mit dem lebenslänglichen Wohnrecht für ihn notariell festzulegen. Was sie nicht bedacht hatte, war, daß ihre (längst erwachsenen) Kinder als Erben der Immobilie natürlich - anders, als wenn sie ihm die Wohnung vererbt hätte - deren Eigentümer waren und unter allerhand Vorwänden ein Zutrittsrecht einfordern konnten. 

Die Kinder in diesem Fall haben die Wohnung natürlich unverzüglich verkauft, sobald sie nicht mehr bewohnt war. Im Gegensatz zu dem vertriebenen alten Mann hingen von ihrer Seite an dieser Immobilie überhaupt keine Emotionen. 

Aber sogar dann, wenn man den gesetzlichen Erben von vornherein den Zugriff auf das gemeinsame Haus verweigert, wird auch aus einer zuvor schuldenfreien Immobilie wieder eine, die den überlebenden Partner mit hohen Schulden belastet,  nämlich gegenüber dem Finanzamt. Und die Erbschaftssteuer ist für ihn dann auch auf der Stelle fällig. Für alle anderen Arten von geerbten Immobilien außer dem erbschaftssteuerfreien Familienheim haben Ehepartner oder Kinder 500.000 bzw. 400.000 Euro Freibetrag. Noch vor zehn Jahren hätte das bei vermieteten Immobilien in den meisten Fällen komplette Steuerfreiheit bedeutet, aber der Wertanstieg von Immobilien hat dazu geführt, daß nun weitaus häufiger auch bei Ehepartnern und Kindern die Freibeträge überschritten werden. Weil aber natürlich niemand will, daß die Erben vermieteter Wohnungen gezwungen sind, ihre Mieter meistbietend zu verscherbeln, damit die Erbschaftssteuer bezahlt werden kann, haben sie die Möglichkeit, bis zu zehn Jahre Stundung der Erbschaftssteuer in Anspruch zu nehmen. Das zählt allerdings nicht zu den Wohltaten für Immobilienbesitzer, sondern soll nur die Mieter schützen. Für den überlebenden Partner eines unverheirateten Paares, der sein langjähriges Familienheim oder den nicht ihm selbst gehörenden Teil desselben erbt, gibt es nämlich nicht einmal diese Möglichkeit. Sollten ihm die Mittel fehlen, um die entstandene Steuerschuld zu begleichen, muß er sein Familienheim eben verkaufen. Mit Sentimentalitäten hält der Fiskus sich ihm gegenüber nicht weiter auf.

In Zeiten, in denen das Sozialrecht einen unverheirateten Partner zum Begleichen des Lebensunterhalts des anderen zwingend verpflichtet, wenn sie Tisch und Bett teilen, finde ich diese Erbrechtsregelung weder logisch noch angemessen, und gerecht schon gar nicht, sondern anachronistisch und herzlos. Sie ist und bleibt aber bis auf weiteres eines: Fakt. Und sicherlich wird auch die CDU nicht im Traum daran denken, an ihr etwas zu ändern. Also haben wir uns für den Trauschein entschieden. Welches staatliche Interesse an unserer Eheschließung bestehen soll, ist freilich kaum nachzuvollziehen. Die Ehe ist im Grunde ja ebenfalls ein Anachronismus (und weil ich dieser Überzeugung bin, wollte ich auch nie heiraten). Für den Staat besteht ein nachvollziehbares Interesse an der Ehe allenfalls in ihrer Funktion als Konstellation, um Kinder gut aufwachsen zu lassen, und auch dafür finde ich selbst sie eigentlich verzichtbar. dabei kann ich mich auf die Erfahrung berufen, daß ich heilfroh sein konnte, mich vom Vater meines Sohnes unkompliziert trennen zu können, weil wir nicht verheiratet waren. Festhalten möchte ich außerdem an dieser Stelle noch, daß das Alleinerziehen nach der Trennung zwar kein Zuckerschlecken, aber doch sehr viel weniger anstrengend war als das gemeinsame mit dem Vater. Ein Kind braucht nicht unbedingt verheiratete Eltern, um eine schöne Kindheit und gedeihliche Rahmenbedingungen zu haben. Umgekehrt schützt der Staat im Gegenteil zuweilen auch Ehen, die so dysfunktional sind, daß sie die darin aufwachsenden Kinder zu emotionalen Krüppeln machen.

Warum die Ehe einmal als notwendige Voraussetzung für eine gute Elternschaft galt, finde ich einleuchtend, warum sie heute immer noch dafür gilt, kann ich aber nicht nachvollziehen. Seit neunzig Prozent der einstigen Alltagsarbeiten einer Familie - die oft geschlechtsspezifisch aufgeteilt waren - an immer ausgefeiltere technische Geräte sowie an schlecht bezahlte Dienstleister ausgelagert werden, um die Qualifikationen beider Elternteile maximal wirtschaftlich verwertbar zu machen, gibt es dafür letztlich überhaupt keinen Grund mehr. Als ich meine Familiengeschichte erforschte, stieß ich in alten Kirchenbüchern immer wieder auf die Konstellation, daß ein Witwer und eine Witwe mittleren Alters am selben Tag heirateten, an dem sie auch Sohn und Tochter miteinander verheiratet hatten. Typischerweise waren das Bauernfamilien, und die Alten lebten und wirtschafteten dann auf dem einen Hof und die Kinder auf dem anderen. Dabei ging es wohl selten um Liebe, aber viel um wirtschaftliche Notwendigkeiten. Ein Bauernhof war halt ohne einen Bauer UND eine Bäuerin kaum zu bewirtschaften. Beide hatten eine Autorität, die dem gerade erwachsenwerdenden Sohn oder Tochter gegenüber Gesinde, Lieferanten und Abnehmern fehlten, solange sie nicht Herr und Herrin auf ihrem eigenen Besitz waren - und die Besitzübergabe war mit der Eheschließung dann normalerweise auch verbunden. Diese doppelte Eheschließung führte also dazu, daß beide Höfe wieder von einem Ehepaar mit klar definierten innerfamiliären Verantwortungsbereichen angemessen bewirtschaftet werden konnten. Deshalb haben früher viele verwitwete Bauern und Bäuerinnen auch sofort nach Ablauf des Trauerjahrs wieder geheiratet.

Die Ehe hat meines Erachtens längst ihre frühere Funktion verloren, die von einem Elternteil alleine kaum zu stemmenden Erfordernisse des Großziehens von Kindern auf zwei erwachsene Schultern zu verteilen, da man nahezu alle Zeit und Mühe kostenden Erfordernisse auch outsourcen kann. Eine funktionierende Kinderbetreuung vorausgesetzt, ist es einem Elternteil heute eigentlich gut möglich, Kinder alleine zu erziehen. (Uneigentlich ist es natürlich wahr, daß man auf die damit verbundenen Organisationsaufgaben selten so richtig gut vorbereitet ist, aber da wächst man meiner persönlichen Erfahrung nach schnell rein, und es wird ja mit zunehmendem Alter der Kinder dann auch weniger zeitaufwendig. Auf das Geheimnis, daß man sich ein gutes "Netzwerk auf Gegenseitigkeit" mit anderen Alleinerziehenden schaffen sollte, muß man auch selbst kommen.)

Die von vornherein als kinderlose Ehe geplante Ehe ist meiner Meinung nach aber nichts, was eines staatlichen Schutzes bedarf. Das war auch der wichtigste Grund, warum ich für die sogenannte "Ehe für alle" nur ein gelangweiltes Schulterzucken übrig hatte, bei der es nur selten auch um eigene oder adoptierte Kinder geht. Einzig und alleine der erbrechtliche Aspekt leuchtet mir im Rahmen des aktuell gültigen Erbrechts dabei ein - wobei ich es aber viel sinnvoller gefunden hätte, umgekehrt das Erbrecht den bestehenden gesellschaftlichen Realitäten anzupassen und dabei auch die Fälle mitzuberücksichtigen, die nach der Schaffung der "Ehe für alle" erbrechtlich nach wie vor benachteiligt werden. Die "Ehe für alle" ist sowieso eine Mogelpackung. Es ist weiterhin nicht möglich, mehrere Ehepartner zu haben, auch Geschwister dürfen einander weiterhin nicht heiraten, obwohl bei de facto bestehenden Lebensgemeinschaften in solcher Konstellation das Erbrechtsproblem ebenfalls besteht und überlebende Partner im Erbfall in derselben Weise benachteiligen wie einen Lebensgefährten. Meine Einwände gegen die "Ehe für alle" hatten ihre eigentliche Wurzel in meinen Einwänden gegen die Ehe überhaupt unter den aktuell bestehenden Rahmenbedingungen. Sie mag für ein Paar, da sich das Jawort gibt, eine hohe symbolische Bedeutung haben. Aber das Fundament einer funktionieren gesellschaftlichen Struktur ist sie schon lange nicht mehr.

Wenn gesellschaftliche Entwicklungen sich in gesetzgeberischen Maßnahmen niederschlagen, verläuft das aber immer in Teilbereichen unlogisch, und über so was lamentiere ich normalerweise nicht, sondern suche und finde meistens auch Möglichkeiten, mich so gut wie möglich vor von mir nicht akzeptierten Benachteiligungen zu schützen, wie ich das im vorliegenden Fall ja auch mache. Was mich im Moment aber ernsthaft erzürnt, ist, daß die CDU gerade ausgerechnet die von der Erbschaftssteuer Privilegierten aus populistischen Gründen für benachteiligt erklärt. Schade, daß ich sie sowieso nicht gewählt hätte, sonst wäre das ein guter Grund, ihr meine Wählerstimme zu entziehen. - Das ist dieses Pippi-Langstrumpf-Problem mit den Schulferien, die man natürlich nur dann haben kann, wenn man auch eine Schule besucht.

Auf der anderen Seite stehen Leute wie der ehemalige Wirtschaftsweise Bofinger, der, im selben Bericht zitiert, wiederum Immobilienbesitz generell zur Grundlage von Verteilungsungerechtigkeit erklärte.  „Die, die nichts erben, haben hier einen riesigen Nachteil gegenüber Mittelschichtskindern, die von der Oma ein Häuschen überlassen bekommen.“ Mit einem durchschnittlichen Einkommen könne der daraus entstehende Wohlstandsunterschied nicht aufgeholt werden. So der als tendenziell eher "links" bekannte Wirtschaftsexperte, der immer für eine kontroverse Meinung gut ist.

Mir kommen solche Behauptungen aber vor allem ziemlich unterkomplex vor. Erstens bewohnt die Oma eines Mittelschichtkinds, das gerade im Alter zwischen 20 und 30 ist (für einen Mittdreißiger fände ich die Bezeichnung "Kind" bereits dezplaziert), normalerweise ihr Häuschen noch selber, weil unter Achtzigjährige heute überwiegend noch fit sind und in diesem Punkt manchmal locker auch ihre eigenen Enkel noch in die Tasche stecken können, zweitens rümpfen Mittelschichtskinder typischerweise über Omas bescheidenes Häuschen und dessen Ausstattung eher die Nase, falls die Oma - oder meinetwegen die Uroma, bei der das wahrscheinlicher wäre - ins Pflegeheim muß und deshalb froh wäre, ihr geliebtes Familienheim dann wenigstens in der Hand des Enkels zu wissen. Denn die Oma gehörte in der Regel noch nicht der Mittelschicht an, sondern bewohnte ein Häuschen, das in den meisten solchen Fällen eine Arbeiterfamilie gebaut hatte - und zwar verbunden mit so vielen Verzichtleistungen, daß sich die Enkel so etwas selbst nie im Leben antun würden. Als Angehörige der zwischen beiden liegenden Generationen habe ich das noch miterlebt. In meiner Kindheit dachte ich immer, wir wären irgendwie arm, weil so viele für andere selbstverständliche Vergnügungen bei uns nicht üblich waren. Und das, obwohl unser Häuschen abbezahlt war, als ich ungefähr fünf war. Aber dann kam der Einbau einer Zentralheizung und es folgten weitere Ausbau- und sonstige Verbesserungsmaßnahmen, unter anderem eine Wärmedämmung mit den heute berüchtigten asbesthaltigen Eternitplatten, denen ich aber immerhin zugutehalten muß, daß sie ihren Zweck bis heute ausgezeichnet erfüllen. Es war halt zunächst ein sehr einfaches Haus, und schon der Bau war mit viel Eigenleistung verbunden, anders wäre das gar nicht finanzierbar gewesen. Manche der Häuser aus jener Zeit, die heute verkauft werden, sind nie über das erste Stadium unseres Familienheims hinausgelangt. Meine Eltern und meine Großeltern, die es gemeinsam bewohnten, waren da ein bißchen ehrgeiziger. Trotzdem entspricht dieses Haus nicht den Wohnwünschen der Generation, der mein Sohn angehört. Als vor ungefähr acht Jahren die Eigentümerin des Nachbarhauses starb, hat tatsächlich ein Enkel das Haus übernommen, aber zuvor wurde es erst einmal für einen Haufen Geld saniert, es war danach nicht mehr wiederzuerkennen und im Grunde ein neues Haus.

Daß die Mittelschichtkinder typischerweise in akademischen Berufen tätig sind, bedeutet bei einem großen Teil, daß ihre Qualifikationen nicht in jedem Ort gleichermaßen gefragt genug für einen Job sind. Oft fehlt deshalb auch eine realistische Möglichkeit, in Omas Häuschen einzuziehen, das gilt auch in Zeiten von Homeoffice. Vererbte Immobilien werden von der nächsten oder übernächsten Generation also eher verkauft als selbst genutzt - es sei denn, es handelt sich dabei tatsächlich um das weiterhin besonders geliebte Familienheim, das man wegen dieses Gefühlswerts keinesfalls herzugeben bereit ist. Oder es liegt nahe genug am bisherigen Lebensmittelpunkt.

Richtig ist aber andererseits, und das erwähnt Bofinger merkwürdigerweise gar nicht, daß Oma und Opa mit ihren Verzichtleistungen, um sich ein Häuschen bauen zu können, später erheblich weniger fürs Wohnen ausgeben mußten als Altersgenossen, die ihr Geld lieber in Urlaubsreisen an die Adria und überhaupt in den bescheidenen Luxus der Wirtschaftswunderjahre investiert hatten, als sich fürs eigene Haus so abzurackern. Deshalb hat die Oma mit dem eigenen Häuschen in der Regel auch mehr Geld auf der hohen Kante als eine andere Oma mit vergleichbarer Erwerbsbiographie, die immer zur Miete gewohnt hat. Eine Finanzspritze von Oma, damit man sich eine schicke Wohnung in einem angesagten Wohnviertel der Stadt, in der man lebt, kaufen kann, ist für die meisten Mittelschichtkinder viel interessanter als ihr Häuschen - jedenfalls zu deren Lebzeiten, solange es nicht meistbietend verscherbelt werden kann. Insofern haben die Enkel von immobilienbesitzenden Großeltern tatsächlich einen Vorteil.

Bofinger ist aber im Irrtum, wenn er ihnen dies als ungerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen ankreidet, weil es hier nicht nur um das Individuum, sondern um eine familiäre Geschlechterfolge geht, die man über mehrere Generationen hinweg betrachten muß, wenn man über Gerechtigkeitsfragen urteilen will, und dann stellt man fest, daß die übersimplifizierte Gerechtigkeitsgleichung Bofingers nicht aufgeht. Maßgeblich waren hier Grundsatzentscheidungen der Großelterngeneration, entweder den Traum vom eigenen Häuschen durch Verzicht auf andere Annehmlichkeiten zu verwirklichen, oder eben diese Annehmlichkeit zu genießen. Beides war legitim, aber natürlich hat beides Folgen, die mindestens zwei Generationen lang auch die Optionen ihrer Nachkommen bei der Vermögensbildung beeinflussen. Aus gesamtgesellschaftlicher Perspektive ist daran überhaupt nichts ungerecht. Wahlmöglichkeit sind eines der wichtigsten Kriterien der Menschenwürde, und man kann sich auch gegen Wohneigentum entscheiden, egal, welche Gründe man dafür hat. Vorwürfe der Nachkommen könnten allenfalls an ihre vielleicht zu lebenslustigen Altvorderen gerichtet werden. Meistens ist es aber doch so, daß die Lebenslust auch einen Wert darstellt, den sie haben weitergeben können und der das Leben der Nachkommen auch positiv beeinflussen sollte, nur eben auf andere Weise.

Spätestens in der dritten oder vierten Generation ebnet sich die Vermögenssache sowieso wieder ein, falls eine der Generationen dazwischen sich dazu entschließen kann, auf dieselbe Weise wie ihre Großeltern an die Immobilienfrage heranzugehen. Denn aus persönlicher Erfahrung kann ich bestätigen, daß es genau auf diese Weise, mit der es die Oma zu ihrem Häuschen gebracht hat, nämlich einer gewissen Verzichtbereitschaft, bei den meisten von denen, die behaupten, sie könnten sich Immobilienkauf sowieso nicht leisten, immer noch funktionieren würde. Wenn aber andere Dinge im Leben wichtiger sind, dann ist das jedermanns gutes Recht, aber es ist kaum die ungerechte Gesellschaft, die für die fehlende eigene Immobilie verantwortlich gemacht werden kann. Es ist auch nicht ungerecht, daß diese Entscheidung von Gleichaltrigen, die eine Oma mit Häuschen haben, vielleicht nicht getroffen werden muß, denn der erforderliche Verzicht wurde ja bei ihnen zwei Generationen vorher geleistet. Meistens stimmt aber noch nicht einmal das, weil eine Oma mit Häuschen davor auch nicht schützt, solange sie in diesem Häuschen selbst wohnt.

So oder so, die darauffolgende Generation kann das ja alles mit ihren persönlichen vielleicht völlig anderen Priorisierungen ja auch wieder alles auf den Kopf stellen. Falls es eine folgende Generation überhaupt geben wird. Denn noch nie war die Wahrscheinlichkeitt so hoch wie heute, daß eine Familie deshalb erlischt, weil die letzte Generation ihrer Angehörigen kein Interesse daran hatte, die Generationenfolge fortzusetzen.

Daß die Kalkulation, bei der vorausgesetzt wird, daß über x Generationen hinweg alle die Schaffung und Mehrung von Immobilien- und sonstigem Vermögen für ihre oberste Priorität halten, eine Milchmädchenrechnung ist, auch wenn sie von einem studierten Volkswirt kommt (oder vielleicht auch gerade deswegen). „Die erste Generation schafft Vermögen, die zweite verwaltet Vermögen, die dritte studiert Kunstgeschichte, und die vierte verkommt“, soll Bismarck gesagt haben, und das ist zwar ziemlich überspitzt, aber bis heute oft immer noch ganz treffend. Wohlstand als gewohnter Normalfall von Geburt an weckt nun einmal andere Erwartungshaltung, als sich diesen Wohlstand aus eigener Kraft erst einmal schaffen zu müssen. Wovon der eiserne Kanzler aber noch nichts ahnen konnte, das ist die zusätzlich zum Tragen kommende Wirkung der heutigen Verhütungsmittel sowie der gesellschaftlichen Akzeptanz von Kinderlosigkeit, die dazu führen, daß ein weitaus größerer Teil der Erwachsenen als bei Bismarck dauerhaft kinderlos bleibt. In solchen Fällen endet auch der spektakulärste finanzielle Höhenflug einer Familie mit einem Rückfluß eines großen Teils des geschaffenen Vermögens an den Staat via Erbschaftssteuer und damit an die Allgemeinheit. Weil aber gleichzeitig die Kinderzahl bei der Mehrheit, die weiterhin Kinder bekommt, ebenfalls zurückgegangen ist, verteilen sich die Erbschaften in Familien aber auch an immer weniger Personen. Wir sind zum Beispiel drei Geschwister, aber mein Sohn ist der einzige Abkömmling der Enkelgeneration. Wären meine Geschwister nicht verheiratet, würde also das Vermögen von drei Personen aus Generation Nr. 2 an ihn fließen, und da käme schon ordentlich was zusammen. (Aber was er von mir einmal erben wird, sollte ihm eigentlich auch schon reichen.)

Nur, daß er vermutlich lange auf den Erbfall warten muß, denn die Leute werden heute ja immer älter, und ich habe, überstandener Krebs hin oder her, auch nicht die Absicht, in Bälde zu versterben. Der typische gesetzliche Erbe von heute ist bereits in der Nähe des Ruhestandsalters oder sogar schon darüber hinaus, also hat es für ihn nicht viel Sinn, solange er noch ein aufstrebendes Mittelschichtskind ist, auf Omas Häuschen zu warten. Sein Vorteil besteht nur darin, daß er seine Oma anpumpen kann, aber erstens muß er da schon selbst die Initiative ergreifen, anstatt sich, wie Bofinger das suggeriert, einfach ins gemachte Nest setzen zu können, und zweitens soll es ja auch Mamas oder Omas geben, von den Papas und Opas gar nicht anzufangen, die ihren Abkömmlingen nicht so gerne etwas von ihrem Geld abgeben. Drittens kann es auch sein, daß die Kinder vielleicht nicht gerne um Geld bitten möchten. Mein Sohn und ich gehören beide in die dritte Kategorie. Wenn meine Mutter mir Geld gegeben hat, dann entweder aus eigenem Antrieb oder in einem Fall sogar, weil Dritte ihr das vorschlugen. Ich selbst habe sie überhaupt noch nie um Geld gebeten. Mein Sohn tickt ähnlich. 

Daß eine Durchschnittsfamilie nur 1,3 Kinder hat, hat natürlich auch Einfluß auf das Erbschaftssteueraufkommen und ist vermutlich ein wichtigerer Grund als die üblicherweise genannten für dessen stetigen Anstieg. Wenn von Oma ein Häuschen im Wert von 500.000 Euro vererbt wird (also ein ziemlich bescheidenes und in meinem Einzugsgebiet mutmaßlich stark sanierungsbedürftiges Häuschen), dann zahlt ein einzelner Enkel als Erbe elf Prozent Erbschaftssteuer auf die 300.000 Euro, die der Wert seinen Freibetrag übersteigt, das sind dann 33.000 Euro. Bei zwei Enkeln hätte jeder nur noch 7 % von 50.000 Euro, also jeweils 3.500 Euro aufzubringen. Drei Enkel kämen steuerfrei weg. Allerdings steigt mit jedem miterbenden Enkel die Gefahr einer wüsten Erbstreitigkeit, vor allem, falls mehrere von ihnen wirklich im Haus einziehen wollen würden, da würde ich vielleicht das Finanzamt sogar noch vorziehen.

Mein Sohn nähert sich ja langsam der vierzig, und bislang ist er kinderlos. Das finde ich schade, aber ich muß der Tatsache ins Auge sehen, daß es sein kann, daß er dauerhaft kinderlos bleiben wird und spätestens für ihn dann kein Erbe erster Ordnung mehr existieren wird. Das von mir geerbte Geld wird dann sowieso zu einem beträchtlichen Teil wieder in Form von Erbschaftssteuer an den Staat zurückfließen, und das ist ein guter Grund, mich nicht lange mit dem Aufhäufen möglichst hoher Geldberge aufzuhalten, sondern mein Geld zu eigenen Lebzeiten so auszugeben, wie es mir Spaß macht. Das Kind bekommt dann halt, was danach noch übrig ist. Vermutlich erst irgendwann, wenn es selbst schon in Rente ist. 

Je mehr ich über die Sache nachdenke, desto deutlicher sehe ich, daß man eine vernünftige Reform des Erbrechts nur zustande bringen würde, indem man sich zuvor erst einmal mit der Frage befaßt, wo und wie die zu vererbenden Vermögenswerte sinnvoller als im Moment eingesetzt würden, wenn dem nicht so hohe Hürden gegenüberstünden. Die Fälle, in denen es weder direkte Nachkommen noch einen Ehepartner gibt, dürften in den nächsten Jahrzehnten noch zunehmen, und auch das durchschnittliche Alter der Erblasser wird wohl weiter ansteigen. Gleichzeitig ist die Wohnfrage aber in der Phase der Familiengründung eine von viel höherer Bedeutung als bei einem Erben im dafür typischen Alter, und daß eine Erbschaft in dieser Phase anfällt, wird immer unwahrscheinlicher. Es wäre deshalb nachdenkenswert, Schenkungen etwas mehr als Erbschaften zu begünstigen, vor allem, wenn sie an jüngere Familienmitglieder fließen, die gerade vor ihrer Familiengründung stehen.

Es wäre vielleicht auch generell gescheiter, Schenkungen auch unter weitläufigeren Verwandten oder - je nach den genauen Umständen - auch anderen Personen nicht steuerlich so sehr zu überfrachten, daß kein Onkel auf die Idee käme, auch seinem Lieblingsneffen eine Schenkung oberhalb des Freibetrags von 20.000 Euro zu machen - es sei denn, der hat bereits so viel Geld, daß er sich eine große Schenkung überhaupt leisten kann. Gerade bei Immobilien ist der Faktor der Erbschaftssteuer nämlich in dieser Konstellation ein kaum zu überwindendes Hindernis. Denn das von Oma geerbte Häuschen würde auch im Fall einer Schenkung an den Neffen mit so hohen Schenkungssteuern belegt wie das Häuschen, das der nicht verheiratete Lebensgefährte nach dem Tod seiner Partnerin erbt. Da bliebe dem netten Onkel wohl auch nichts anderes übrig, als seinen Neffen zuvor erst noch zu heiraten. Die "Ehe für alle" macht es ja möglich. ;-)

Mir scheint, der Casus knacksus liegt im angedachten Fall vor allem im Begriff "Familienheim". Dieser Begriff müßte erbschaftssteuerrechtlich anders definiert werden, und dabei müßte unbedingt eine Rolle spielen, ob und wie lange der Erbe vor dem Erbfall bereits in diesem Familienheim gelebt hat. Ebenfalls eine Rolle spielen könnte es auch, ob er es künftig selbst bewohnen wird, wie das bei direkten Nachkommen als Erben ja auch ist. 

Was außerdem die Freibeträge für geerbte Immobilien betrifft, sie gelten seit 2009 und sind in den Erbenklassen 2 und 3 mittlerweile ein schlechter Witz. Eine kleine Wohnung, die ich damals, 2009, erworben habe, konnte ich zehn Jahre später für ungefähr den dreifachen Preis verkaufen. - Gut, das war ein ziemlich extremes Beispiel, weil ich sehr vorteilhaft sowohl gekauft als auch verkauft hatte. Aber in jedem Fall liegen die Preise für Wohneigentum bei mir in der Stadt heute in der Regel deutlich mehr als doppelt so hoch wie damals. Ich meine, speziell für Immobilien müßten die Freibeträge deshalb in allen Erbenklassen auch in irgendeiner Form an die Marktentwicklung gekoppelt werden. Die 20.000 Freibetrag von 2009 für Erben der Klasse 3 hätten im Falle meines Objekts immerhin fast ein Drittel des Kaufpreises ausgemacht, aber 2019 nur noch ein knappes Neuntel. Auf diese Weise kann es sich doch außer Ehepartnern und Kindern kein Mensch mehr leisten, eine Immobilie zu erben, ob nun eine, die man selbst beziehen könnte, oder eine Kapitalanlage-Immobilie.Wenn der Gesetzgeber die Mieter von vererbten Wohnungen schützen will, sollte er darüber echt mal nachdenken.

Wobei ich es mieterschutzrechtlich außerdem noch für angebracht halten würde, beim Verkauf geerbter Immobilien wenigstens ab einer gewissen Mietdauer ein Vorkaufsrecht des Mieters zwingend vorzuschreiben und außerdem für solche Fälle die Eigenbedarfsregelung  mit drastisch längeren Kündigungsschutzfristen zu versehen. Das müßte dann aber auch wertmindernd bei der Marktpreisermittlung zu Buche schlagen und damit die Steuerlast des Erben verringern.

Ich will jetzt nicht behaupten, daß ich in meinem Brainstorming zur Erbschaftssteuerfrage, zu dem der Tagesschau-Bericht mich inspiriert hat, bereits die ultimative Lösung gefunden habe. Was ich aber gefunden habe, sind Problematiken, die bei Erbschaftssteuer-Debatten nie oder jedenfalls so selten angesprochen werden, daß ich mich nicht erinnern kann, sie jemals irgendwo angesprochen zu sehen. Ich nehme schon an, ich bin ein gutes Stück näher dran an einer echten Lösung als alle diese sich aufplusternden Politiker. Schade nur, daß nicht zu erwarten ist, daß in der Erbschaftssteuerfrage jemals der Wunsch nach einer gesellschaftlich erwünschten Wirkung ein höheres Gewicht erlangt als der Wunsch nach billigen Wählerfangmethoden.


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